Deine Rechte als Lernende:r

Prüfungsexpertinnen

Die Prüfungsexpertinnen führen die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) in der Grundbildung durch. Sie werden vom Kanton bestimmt. Während den Prüfungen in der Berufsfachschule und im Lehrbetrieb müssen sie Resultate und Beobachtungen und auch Einwände der Lernenden schriftlich festhalten. Für die Zulassung als Prüfungsexpertin braucht es eine vorgeschriebene Ausbildung.

Verwandte Lexikoneinträge

Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BBG 47
BBV 35 I-II 48-50
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen