Die Prüfungsexpertinnen führen die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) in der Grundbildung durch. Sie werden vom Kanton bestimmt. Während den Prüfungen in der Berufsfachschule und im Lehrbetrieb müssen sie Resultate und Beobachtungen und auch Einwände der Lernenden schriftlich festhalten. Für die Zulassung als Prüfungsexpertin braucht es eine vorgeschriebene Ausbildung.