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Lehrbetriebsverbund

Im Lehrbetriebsverbund sind mehrere Betriebe zusammengeschlossen. So können auch Kleinbetriebe Lernende ausbilden. Die Lernenden arbeiten während der Grundbildung in diesen verschiedenen Betrieben. Der Lehrbetriebsverbund legt den Lehrvertrag für die gesamte Dauer der Grundbildung dem kantonalen Berufsbildungsamt zur Genehmigung vor. Die am Verbund beteiligten Unternehmen regeln ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem schriftlichen Vertrag. Sie bestimmen den Leitbetrieb oder die Leitorganisation, der oder die den Lehrvertrag abschliesst und den Verbund gegenüber Dritten (z.B. Verwaltung) vertritt. Der Leitbetrieb trägt die Verantwortung dafür, dass die Ausbildung nach Vorschrift abläuft. Er bestimmt eine Ansprechperson für die Lernenden.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 16 II a
BBV 8-9 14
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