Deine Rechte als Lernende:r

Berufsprüfung (BP)

Wenn du dich nach deiner beruflichen Grundbildung in einem Bereich fachlich vertiefen möchtest, dann ist die Berufsprüfung (BP) eine erste Spezialisierung nach einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Wenn du die Berufsprüfung bestehst, erhältst du den eidgenössischen Fachausweis (FA). Trägerinnen dieses Titels können eine mittlere Kaderfunktion ausüben und deutlich anspruchsvollere Aufgaben wahrnehmen, als Inhaberinnen eines EFZ. Für die Berufsprüfung gibt es Zulassungsbedingungen. Praxiserfahrung wird verlangt. Zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung werden oft Kurse angeboten. Diese werden von Berufsverbänden oder von öffentlichen oder privaten Schulen durchgeführt. Die Kurse können in den meisten Fällen berufsbegleitend besucht werden. Der Bund kann für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, maximal 50% der Kurskosten zurückerstatten. Der Abschluss mit Fachausweis ist eidgenössisch anerkannt. Er wird teilweise an ein Studium an der Fachhochschule (FH) angerechnet. Nach dem Abschluss der Berufsprüfung besteht die Möglichkeit, eine höhere Fachprüfung (HFP) abzulegen. Informationen zu den Berufsprüfungen und zur finanziellen Unterstützung in Form von Bundesbeiträgen geben das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und die Berufsverbände.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 28 42-43
BBV 23-27
ArGV-5 18
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen