Deine Rechte als Lernende:r

Berufsfremde Arbeit

Der Lehrbetrieb muss Lernende hauptsächlich für Arbeiten einsetzen, die einen Zusammenhang mit der Ausbildung haben. Putzen, Kaffee holen oder das Erledigen von persönlichen Einkäufen für Vorgesetzte sind berufsfremde Arbeiten. Du solltest für solche Arbeiten nicht häufiger eingesetzt werden als andere Mitarbeitende. Auch Arbeiten wie Kopieren oder Archivieren sollten nicht zu oft von dir verlangt werden. Wenn du glaubst, dass du ausgenutzt wirst, solltest du mit der Berufsbildnerin reden. Ändert sich nichts, kannst du dich an das Berufsbildungsamt oder an deine Gewerkschaft wenden.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

OR 345a IV
BBG 14
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