Deine Rechte als Lernende:r

Berufsattest, eidgenössisches (Eba)

Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) ab. Diese Grundbildung ist der passende Einstieg für dich, wenn deine Stärken eher im praktischen, denn im schulischen Bereich liegen und/oder du mehr Zeit zum Lernen brauchst. Der Unterricht an der Berufsfachschule dauert meistens einen Tag pro Woche. Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) erhalten Lernende mit Lernschwierigkeiten Unterstützung. Die kantonale Behörde entscheidet dazu in Absprache mit dem Lehrbetrieb und der Berufsfachschule darüber, ob eine fachkundige individuelle Begleitung (FiB) erforderlich ist oder nicht. Nach dem Abschluss des EBA kannst du im gleichen Berufsfeld auf Stufe EFZ eine Zusatzlehre anhängen. Bei guten Leistungen ist das in zwei statt drei Jahren möglich.

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Rechtliche Basis

BBG 37
BBV 10
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