Deine Rechte als Lernende:r

Anzahl Lernende im Lehrbetrieb

Ein Lehrbetrieb darf nicht beliebig viele Lernende ausbilden. Für die Aufnahme von Lernenden braucht der Betrieb vom Kanton eine Bewilligung. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss im Betrieb eine Berufsbildnerin arbeiten, die eine qualifizierte Ausbildung in ihrem Fachgebiet. absolviert hat. Die Bildungsverordnungen schreiben die jeweils zulässige Zahl der Lernenden vor, die von einem Lehrbetrieb in einem Beruf gleichzeitig ausgebildet werden dürfen. Die Höchstzahl richtet sich nach den berufsspezifischen Anforderungen und der Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte im Betrieb. Ausnahmen bewilligt gegebenenfalls das kantonale Berufsbildungsamt.

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Rechtliche Basis

BBG 45
BBV 44-45
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