Deine Rechte als Lernende:r

Anrechnung erbrachter Bildungsleistungen

Wenn du vor Beginn der Grundbildung bereits eine andere Ausbildung gemacht hast, kann diese teilweise angerechnet werden. So können dir Freistellungen z.B. in der Allgemeinbildung gewährt werden. Personen, die bisher keine Lehre absolviert haben, aber eine mehrjährige Berufserfahrung haben, können ein besonderes Qualifizierungsverfahren in Anspruch nehmen (sog. «Validierung von Bildungsleistungen»).

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 9 II 17 III 33
BBV 4 31-32
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