Deine Rechte als Lernende:r

Berufsbildnerinnen

Im Lehrbetrieb ist die Berufsbildnerin für deine Bildung in beruflicher Praxis verantwortlich. Sie wird deshalb auch Ausbildungsverantwortliche genannt. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um Lernende ausbilden zu dürfen. Diese sind in der Bildungsverordnung deines Berufes festgeschrieben. Zusätzlich muss sie den Berufsbildnerinnenkurs im Umfang von 40 Stunden besuchen. Die Berufsbilderin darf dir Anweisungen geben und Arbeitsleistungen verlangen, ausserdem muss sie deine Eigenverantwortung fördern, Lernsequenzen planen und durchführen sowie kontrollieren, ob du die betrieblichen Leistungsziele erreichst. Sie hat dir gegenüber auch eine Fürsorgepflicht und muss dich vor Gefährdungen der Gesundheit und der Persönlichkeit schützen. Bis zu deiner Volljährigkeit muss sie deine Eltern oder deiner gesetzlichen Vertretung regelmässig über den Ausbildungsstand informieren. Sie muss dich bei Lernschwierigkeiten unterstützen. Im Lehrbetrieb ist sie die erste Ansprechperson bei Problemen und bei allen Fragen, welche die Ausbildung betreffen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 45
BBV 8 44
OR 345a
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